Anerkennungsverfahren
Für Kooperationspartner in der Bildung.
Für Gesundheitspraktiker/innen (siehe auch GesundheitspraktikerIn BfG werden).
Für DGAM Dozenten/innen – bitte persönlich mit dem Leiter der DGAM Bildungsakademie Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt aufnehmen.
Was bedeutet Anerkennung?
Eine Anerkennung bedeutet, dass man erkennbarer wird. Anerkennung ist ein Weg, um die Unterschiede zwischen sich und Anderen deutlich zu machen. Denn wir werden nur dann erkennbar, wenn wir nicht genau so sind wie andere.
Wenn wir in der DGAM Anerkennungen aussprechen, so wollen wir damit Mitgliedern und Partnern helfen, deutlicher erkennbar zu sein.
Hierfür entwickeln wir bestimmte Kriterien, die Unterschiede deutlich werden lassen können.
Anerkannt durch die DGAM bedeutet prinzipiell, dass jemand unsere Grundstandards humanistischer Arbeit mit Menschen anerkennt und sich hierin auch kollegial überprüfen lässt.
Das Einhalten gesetzlicher Standards ist eine Selbstverständlichkeit.
Zur humanistischen Arbeitsweise gehört die Überzeugung, dass in jedem Menschen eine einmalige individuelle Selbst-Verwirklichung angelegt und möglich ist. Gesundheit ist aus humanistischer Sicht, sich in selbstbewusster Interaktion mit der Umwelt zu verwirklichen. Alle Praxis hat Entwicklung zu Sinn und Bewusstsein zu fördern.,
Kriterien für Aus- und Weiterbildungen, die öffentlich das Prädikat benutzen dürfen 'DGAM anerkannte Aus- und Weiterbildung'
- die Aus/Weiterbildung differenziert zwischen Anwendungen im Bereich der erlaubnispflichtigen Heilkunde und Anwendungen im freien Bereich bzw. der Gesundheitspraxis. Die Differenzierung muss auch inhaltlich zum Ausdruck kommen. Beispielsweise sollten praxisbezogene naturheilkundliche oder psychotherapeutische Themen denjenigen Teilnehmern vorbehalten sein, die im Heilbereich arbeiten oder arbeiten wollen. Die Differenzierung muss auf jeden Fall über eine rechtliche Information und das Vermitteln von äußerlichen Verhaltensweisen (Vorlagen für Rechtsbelehrungen usw, hinausgehen)
- die Aus/Weiterbildung geht entsprechend der Thematik ausführlich und praxisbezogen auf mögliche Risiken und Gefährdungen ein
- die Ausbilder/innen verfügen über eine fachliche, praktische und pädagogische Qualifikation
- die Ausbilder/innen stehen den Teilnehmer/innen auch außerhalb der Ausbildungszeiten und mindestens 6 Monate nach Beendigung der Ausbildung kostenfrei für Kurzberatungen in Bezug auf die Ausbildungserfahrungen zur Verfügung
- die Ausbilder/innen führen im Rahmen der Ausbildung keine Heilanwendungen (körperlicher oder psychotherapeutischer) Art durch, wenn dies nicht ausdrücklich Teil der Ausbildung ist und nicht ausdrücklich durch die Teilnehmer bestätigt wird
- die Ausbilder/innen anerkennen die ethischen Grundsätze humanistischer pädagogischer Arbeit: Akzeptanz der Autonomie des Klienten, jederzeit Übungen, Handlungen usw.. anzunehmen oder abzulehnen; Psychischer Druck oder Stresserzeugung als pädagogischem Mittel wird nicht praktiziert und toleriert; verständliche Information der Teilnehmer über Ziele und Inhalte und insbesondere über mögliche Risiken der Ausbildung
- die Aus/Weiterbildung arbeitet mit fairen und den Gesetzen entsprechenden Verträgen (zum Beispiel: keine verbindliche Vorkasse; Rücktrittsmöglichkeiten mit minimalen Rücktrittskosten; Kostenangabe mit allen Nebenkosten)
Grundlage der Anerkennung sind ferner die Vorlage
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- des Aus/Weiterbildungskonzeptes mit den Stichworten zu den Inhalten der einzelnen Ausbildungsteile
- der Aus/Weiterbildungsvereinbarung
- Muster der Abschlusszertifikat
- Beispiele für die aktuelle und zukünftige Werbung (Anzeigentexte, Internetauftritte usw..)
Die Anerkennung wird in der Regel durch den Leiter der DGAM Bildungsakademie erteilt.
Sie kann aus triftigen Gründen jederzeit aufgrund von Nichterfüllung der oben genannten Kriterien und nach ausführlichen Gesprächen zurückgenommen werden. Bei Zurücknahme muss der Veranstalter die Hinweise auf die DGAM innerhalb von spätestens 4 Monaten zurücknehmen.
Die Anerkennung setzt die Mitgliedschaft der Einrichtung oder der Ausbilder/innen in der DGAM voraus.
Bei Unklarheiten und Streit usw. hat der Vorstand das sogenannte letzte Wort.
Die Anerkennung kann auch entzogen werden. Dies kann nur durch mind. Drei Anerkennungsberechtigte gemeinsam erfolgen – und selbstverständlich nur nach Rücksprache mit den Betroffenen.